Versicherungsbedingungen - Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen die am Ende dieser Seite als PDF-Datei zum Download bereit stehen.


Leistungsübersicht Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
    » bei Nichtantritt der Reise
    » bei Nichtnutzung des Mietobjekts
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
    » bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
    » bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären

Versicherte Gründe:

  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.