Versicherungsbedingungen - Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen die am Ende dieser Seite als PDF-Datei zum Download bereit stehen.
Leistungsübersicht Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
» bei Nichtantritt der Reise
» bei Nichtnutzung des Mietobjekts - Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
» bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
» bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Versicherte Gründe:
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Bruch von Prothesen
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.