Selbstbehaltausschluss-Versicherung bei Mietwagen

Wichtige Informationen zur Selbstbehaltausschluss-Versicherung bei Mietwagen


Die Versicherungsbedingungen zur Selbstbehaltausschluss-Versicherung stehen am Ende dieser Seite als PDF-Datei zum Download bereit.

 

Selbstbehaltausschluss-Versicherung bei Mietwagen

Im Mietpreis inklusive ist u.a. ein Vollkasko- und Diebstahlschutz (CDW, TW) ohne Selbstbeteiligung: Bitte beachten Sie, dass Europcar Sie bei einem etwaigen Schaden oder Diebstahl zunächst bis zur Höhe der vertraglichen Selbstbeteiligungen (siehe Katalogausschreibung) belastet. Unser Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG ersetzt Ihnen jedoch den Betrag. Die dafür notwendigen Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für die Selbstbehaltausschluss-Versicherung, die Sie über untenstehenden Link einsehen/ausdrucken können. Bitte beachten Sie dabei insbesondere auch, dass eine Erstattung dann abgelehnt wird, wenn die Versicherung vor Ort den Hauptschaden nicht reguliert (u.a. kein Schutz bei unsachgemäßem Gebrauch, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder Diebstahl; kein Schutz bei Diebstahl von Eigentum des Fahrers/Mieters aus dem Auto). Desweiteren haben Sie im Schadensfall, den Sie direkt mit der HanseMerkur abwickeln, folgendes zu beachten:

  • den Schaden der HanseMerkur unverzüglich, spätestens nach Abschluss der Reise, anzuzeigen;
  • der HanseMerkur folgende Unterlagen einzureichen:
    » Buchungsbestätigung von OLIMAR (gilt als Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis)
    » Polizeianzeige bzw. –protokoll
    » Mietvertrag sowie Übernahme- und Rückgabeprotokoll des Mietfahrzeugs
    » Nachweis über die Höhe des jeweiligen Selbstbehaltes
    » Versicherungsbedingungen der Mietwagenfirma (Rückseite des Mietvertrages)
    » sämtliche zu erstattenden Kostenbelege im Original
  • eingetretene Schäden sind auch der Mietwagenfirma unverzüglich zu melden, wobei auch die Mietbedingungen zu beachten sind. Über Art und Umfang der Beschädigungen ist vom Kraftfahrzeugvermieter eine Bescheinigung zu fordern, die der Schadenmeldung an die HanseMerkur beizufügen ist.
  • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter sind zudem unverzüglich der nächsten zuständigen Polizeidienststelle detailliert anzuzeigen. Der HanseMerkur ist das vollständige Polizeiprotokoll einzureichen.

Gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr OLIMAR-Team

 

Schadensmeldungen

Schadenmeldungen senden Sie bitte formlos an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Telefon (0 40) 41 19-23 00
Telefax (0 40) 41 19-35 86