EU Pauschalreiserichtlinie bei OLIMAR

Die wichtigsten Infos zum Reiserecht

OLIMAR Pauschalreisen nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Seit über 50 Jahren steht OLIMAR für erstklassige Reiseerlebnisse und höchste Zuverlässigkeit. Als Spezialist für Portugal und Südeuropa legen wir größten Wert auf die Sicherheit und das Vertrauen unserer Gäste.

Maximaler Schutz für Ihren Urlaub: Jede bei uns gebuchte Pauschalreise unterliegt den strengen deutschen Reiseschutz-Vorschriften und bietet Ihnen eine umfassende Kundengeldabsicherung sowie kompetente Ansprechpartner vor Ort. Als langjähriges Mitglied im Deutschen Reiseverband (DRV) garantieren wir Ihnen höchste Verlässlichkeit, hohe Qualitätsstandards und eine partnerschaftliche Verbundenheit mit unseren Zielgebieten.
Auch bei einer Kombination von zwei oder mehr (wesentlichen) Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen lth AG – link to hotel (der Veranstalter der Marke OLIMAR) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die lth AG – link to hotel (der Veranstalter der Marke OLIMAR) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.*

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer (der Reiseveranstalter) für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise erheblich geändert wird. Wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, wird die Rückbeförderung der Reisenden sichergestellt.
Die lth AG – link to hotel (der Veranstalter der Marke OLIMAR) hat eine Kundengeldabsicherung bei der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, Telefon +49 030 78954770, schadenmeldung@drsf.reise, www.drsf.reise/schadenmeldung/) abgeschlossen. Dem Reisenden steht in diesem Fall gegenüber der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch gemäß § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.

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