Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (»der Kunde«) und uns (»der Reiseveranstalter«) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Unser Schutz für Sie geht über die Anforderungen des Pauschalreiserechts hinaus. Sofern Sie nur einzelne Reiseleistungen (z. B. Hotelübernachtung, Mietwagen) buchen und diese nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind oder werden, z.B. indem ein Reisevermittler sie mit anderen Reiseleistungen weiterer Anbieter zusammenstellt, gewähren wir Ihnen hierfür zusätzlich zu den jeweils einschlägigen gesetzlichen Rechten freiwillig den Schutz des Pauschalreiserechts – ausgenommen Reisepreissicherungsschein. Die nachfolgenden Reisebedingungen finden insoweit entsprechende Anwendung auf Verträge über einzelne Reiseleistungen. Besonderheiten, die ausschließlich die Buchung einzelner Reiseleistungen betreffen, werden nachstehend ausdrücklich geregelt bzw. kenntlich gemacht (insb. in Abschnitt 2.1. bzgl. des Sicherungsscheins). Vorstehende Regelungen finden keine Anwendung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.