Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in unseren Reiseversicherungen von HanseMerkur inkludiert. Bereits die Reiserücktrittskostenversicherung greift, wenn der Gast an Covid-19 erkrankt und daher seine Reise nicht antreten kann. Auch bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz.
Zusätzlich können Sie sich auch gegen Stornokosten versichern, die durch einen positiven Covid-19-Test im Vorfeld entstehen (unabhängig von einer Erkrankung), also wenn eine Quarantäne (im Heimatland oder Urlaubsland) erforderlich ist, oder bei einer Beförderungsverweigerung aufgrund von Reiseunfähigkeit, sowie (nach Reiseantritt) die Kosten für vorzeitige Rückreise oder verlängerten Aufenthalt bei Quarantäne.
Sie, eine mitreisende Person oder eine Person Ihrer häuslichen Gemeinschaft werden vor oder während des Urlaubs in Quarantäne geschickt? Sie stehen am Flughafen und das Personal lässt Sie aufgrund erhöhter Temperatur nicht mitfliegen? Mit unserem Corona-Reiseschutz können Sie sich gegen diese Fälle absichern – ganz ohne Selbstbehalt. (Nicht versichert sind behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen, Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.)
Den Corona-Reiseschutz können Sie ausschließlich als Ergänzung zum OLIMAR Reiseschutz buchen (nicht alleine buchbar!).