Bei Flügen aus Ländern, die vom RKI zu
Hochrisikogebieten oder
Virusvariantengebieten erklärt wurden, besteht außerdem die Verpflichtung, eine digitale Einreiseanmeldung vorzuweisen (
einreiseanmeldung.de). Für die Einreise aus Virusvariantengebieten gilt für alle Passagiere die Testnachweis-Pflicht (Impfungs- und Genesungsnachweise sind nicht ausreichend). In diesem Fall dürfen Antigentests bei Ankunft in Deutschland nicht älter als 24 Stunden sein. PCR, LAMP oder TMA-Tests dürfen bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein.
Bitte beachten Sie unbedingt etwaige Abweichungen/Besonderheiten bei den lokalen Bestimmungen Ihres Ziellandes!Reisende aus anderen Ländern (z.B. Schweiz, Österreich) beachten bitte die etwaigen abweichenden Reisebeschränkungen.